Klage von Robson + Co. abgewiesen

20. Dezember 2017

Ein Bezirksrichter in Los Angeles hat die Missbrauchsklage, die Wade Robson 2013 eingereicht hatte, abgelehnt. 

Am Dienstag hat der Richter Mitchell Beckloff eine 17-seitige Verfügung verabschiedet, in der er die von Wade Robson und dessen Anwälten eingereichte Klage wegen angeblichen Kindsmissbrauchs abweist. Der Kläger hatte vom Michael Jackson Estate und später auch von MJJ Productions und MJJ Ventures Schadenersatz gefordert.

Der Richter begründet, dass die Forderung an das MJ Estate zu spät eingereicht worden sei und auch die Anpassung der Klage rechtlich nicht verhebe, in der auch MJJ Productions und MJJ Ventures zur Haftung gezogen werden sollten.

Die Firmen hätten Michael Jackson dabei unterstützt, Opfer zu finden und diese Kinder zu missbrauchen, so die Klageschrift. Doch gemäss dem Richter können die Firmen u.a. nicht haftbar gemacht werden, da sie keine Kontrolle über MJ hatten, da er der Boss war. Auch sei Wade Robson nicht über diese Firmen mit Michael Jackson in Kontakt gekommen, sondern über einen Tanzwettbewerb in Australien und seine Mutter, die von MJ Unterstützung für die Karriere ihres Sohnes erhoffte.

Der Anwalt vom MJ Estate, Howard Weitzman, sagt zu Daily News: „Meiner Meinung ging es bei Robsons Vorwürfe, die er über zwanzig Jahre nach den angeblichen Vorfällen erhob und Jahre nachdem Mr. Robson zweimal unter Eid ausgesagt hatte – darunter vor einer Jury -, dass ihm Michael Jackson nie etwas falsches angetan habe, immer um das Geld anstatt um eine Suche nach der Wahrheit.“

Der Anwalt von Robson/Safechuck, Vincve Finaldi, kündigte an, in Berufung zu gehen. „We strongly disagree with the court’s ruling, as we firmly believe it is contrary to established California law and sets a dangerous precedent that endangers the state’s vulnerable Children.“

„For these reasons, we will be vigorously appealing this decision so that Wade’s case can be decided on its factual merits before a jury of his peers. The days of Hollywood legal teams‘ usage of threats, bullying, intimidation, and disingenuous arguments to convince judges to dismiss cases are numbered.“

Das zuständige Nachlassgericht hatte die Schadenersatzforderungen bereits im Jahr 2015 mit der Begründung zurückgewiesen, sie seien zu spät eingereicht worden. Wade Robson hatte vier Jahre nach Michael Jacksons Tod Schadenersatz gefordert und Zivilklage eingereicht.

Weitere Einzelheiten gibt es bei NY Daily News:

Judge tosses Michael Jackson child-molestation suit

Quelle: Jackson.ch, tmz.com, nydailynews.com

2 Kommentare zu “Klage von Robson + Co. abgewiesen

  1. Birgit Richter

    jes, was für eine gute nachricht 🙂 nix anderes hab ich erwartet !!!! frohe weihnachten und nen guten rutsch für euch ihr lieben !!!!! 🙂

  2. Susanne E.

    Ich bin so erleichtert…aber WANN hört das endlich mal auf? Die moderne Art Geld zu verdienen. Wohl niemals

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