Kauf von Sony/ATV darf vollzogen werden

2. August 2016

Die Europäische Kommission hat Sony grünes Licht für den Sony/ATV-Deal gegeben. Die Nachlassverwaltung von Michael Jackson wird hierfür 750 Millionen Dollar einnehmen. Und Sony wird die alleinige Kontrolle über die Rechte an über zwei Millionen Songs haben.

Warner Music Group und Impala, eine Lobby von unabhängigen Labels, haben im Juni die Europäische Kommission gebeten, den Kauf von Sony zu verhindern. Das Unternehmen gab Anfang Jahr bekannt, dem MJ Estate ihren 50-Prozent-Anteil an Sony/ATV Music Publishing für 750 Millionen US-Dollar abzukaufen.

Impala und die Warner Music Group befürchten, dass der Deal dem Weltkonzern zu viel Macht verleiht. Das Unternehmen Sony/ATV selbst administriert bereits die Urheberrechte vom EMI Songkatalog. Die Europäische Kommission gab nun jedoch bekannt, dass die Transaktion keine negative Auswirkung auf den freien Wettbwerb habe.

Zur Bekanntgabe der kompletten Sony-ATV Übernahme von Sony hatten wir hier berichtet: Nachlassverwalter verkaufen Sony/ATV Anteil

Quelle: jackson.ch, nytimes.com
Warner Music Group und Impala, eine Lobby von unabhängigen Labels, haben einen entsprechenden Antrag an die Europäische Kommission gestellt, die solche Geschäfte gutheissen oder ablehnen kann. Am 1. August wird die Entscheidung erwartet. Die Kommission reguliert in der EU “monopolfeindliche” (antitrust”) Angelegenheiten. Die Gesuchsteller befürchten, dass der Deal dem Weltkonzern zu viel Macht verleihe, den Sony am 24. Juni fertig ausgearbeitet hat. Sony/ATV enthält fast unzählige Songrechte, darunter die meisten der Beatles, solche von den Rolling Stones, Kanye West, Taylor Swift und Pharrell Williams, um nur wenige zu nennen.Weiterlesen unter https://www.jackson.ch/sony-wird-monopolstellung-befuerchtet/
Copyright © jackson.ch

Warner Music Group und Impala, eine Lobby von unabhängigen Labels, haben einen entsprechenden Antrag an die Europäische Kommission gestellt, die solche Geschäfte gutheissen oder ablehnen kann. Am 1. August wird die Entscheidung erwartet. Die Kommission reguliert in der EU “monopolfeindliche” (antitrust”) Angelegenheiten. Die Gesuchsteller befürchten, dass der Deal dem Weltkonzern zu viel Macht verleihe, den Sony am 24. Juni fertig ausgearbeitet hat. Sony/ATV enthält fast unzählige Songrechte, darunter die meisten der Beatles, solche von den Rolling Stones, Kanye West, Taylor Swift und Pharrell Williams, um nur wenige zu nennen.Weiterlesen unter https://www.jackson.ch/sony-wird-monopolstellung-befuerchtet/
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2 Kommentare zu “Kauf von Sony/ATV darf vollzogen werden

  1. unknown land

    Kaum zu glauben, erstens das sie es durchziehen dürfen und zweitens, dass Sony Michaels Katalog für heutige Verhältnisse so wenig Geld bekommt!. Das ist mit Sicherheit ein Abgesprochener Deal durch und durch. Sicher werden die Herren Estate Verwalter nach ihren Job (wenn es im Estate nichts mehr zu verwalten gibt) bei Sony im Aufsichtsrat o.ä. sitzen. Das ist jedenfalls meine persönliche Prophezeiung.

    Die Millionen müssen sie ja demnächst sowieso an die amerikanische Steuerbehörde zahlen und damit bleibt MJ’s Kindern „Null Komma Nichts“ vom ATV Katalog. Eine echte Schande ist das alles und von langer Hand eingefädelt.
    Genau wie die ganzen negativen Medienberichte der letzten Zeit. Es scheint den Estate ja nicht sonderlich zu stören, dass die „Marke“ durch negativ Berichterstattung an Marktwert verliert.

  2. Doris Gräff

    Michael hätte seinen Katalog NIEMALS verkauft. Aber leider ist es so das der Estate offensichtlich machen kann was er will ohne das Michaels Kinder einbezogen werden. Prince und Paris sind ja schon 18 Jahre und somit volljährig. Na ja mit der Neverland Ranch ist es ja genau so, alles wird verkauft ohne Rücksicht auf Michael’s Kinder.

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