„MJ Live“ hat eine Klage gegen die Nachlassverwaltung eingereicht. Diese würden seit kurzem mit Drohschreiben ihre Veranstaltungen verhindern wollen – obwohl ihre Tribute-Show bereits seit 2012 aufgeführt werde.

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Das zuständige Gericht hat der Nachlassverwaltung erlaubt, mit ihrer „lukrativen Geschäftstransaktion“ fortzufahren, die Katherine Jackson zu verhindern versucht. Sie hat Berufung gegen den Entscheid eingelegt.

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Die Nachlassverwalter wehren sich vor Gericht gegen Katherine Jacksons Einsprache betreffend einem „lukrativen Deal.“ Michaels Kinder Prince, Paris und Bigi hätten dagegen nichts einzuwenden, behaupten sie.

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Das Michael Jackson-Biopic erhält über 21 Millionen Dollar an kalifornischen Steuergutschriften. Die Summe wurde gutgesprochen, da die Produzenten eine Rekordsumme von 120 Millionen in Kalifornien ausgeben werden.

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Der Ex von LaToya Jackson hat von der 92-jährigen Mutter des Jackson-Clans eine eidesstattliche Erklärung verlangt, um sich gegen die Anschuldigungen zu wehren, er habe Erinnerungsstücke im Wert von 1 Million Dollar gestohlen. Doch Katherine Jackson möchte nicht in den Prozess involviert werden – der Tod ihres Sohnes sei zu aufwühlend für sie.

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In Brüssel wurde ein Laptop und eine Festplatte mit unveröffentlichten Aufnahmen von Michael Jackson gestohlen. Das Opfer: Brad Sundberg von „In The Studio with MJ.“

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Sony Music und The Estate of Michael Jackson gaben heute bekannt, dass zum 40-Jahre-Jubiläum des meistverkauften Albums aller Zeiten eine neue Doku erscheinen wird. Der Direktor, Nelson George, hatte bereits im Januar 1984 eine Biografie über MJ veröffentlicht.

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Die Agentur „AP News“ hat mit John Branca gesprochen:

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In einer Randnotiz bestätigt John Branca, wonach ein Biopic-Film über Michael Jackson in Arbeit ist.

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Der Nachlassverwalter John Branca kündigt „einige Überraschungen“ an. Dabei dürfte es sich nicht um Musik handeln, denn:

Im Bericht zum Steuerstreit-Urteil wird das Geheimnis gelüftet, wie viele unveröffentlichte Songs der King of Pop hinterlassen hat. Die meisten davon würden sich nicht für eine Veröffentlichung eignen, sagt der Experte der Nachlassverwaltung. Stimmt das?

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