Update zum „geheimen Deal“

1. Mai 2023

Das zuständige Gericht hat der Nachlassverwaltung erlaubt, mit ihrer „lukrativen Geschäftstransaktion“ fortzufahren, die Katherine Jackson zu verhindern versucht. Sie hat Berufung gegen den Entscheid eingelegt.

Um was für einen Deal es sich handelt, ist bis heute unbekannt. Doch vermutet wird, dass es sich um den Verkauf von einer Hälfte von Michael Jacksons Songrechtskatalog „Mijac“ handelt, der jährlich mehrere Millionen abwirft. Nebst Michael Jacksons eigenen Kompositionen, sind darin auch Kompositionen von anderen Musikgrössen enthalten, die Michael Jackson seit 1983 hinzugekauft hatte. „MIJAC“ befand sich seit Gründung zu 100 Prozent in Michael Jacksons Besitz. Über den geplanten Verkauf und das Interesse von Sony daran, hatten im Februar Variety und TMZ berichtet. Hier unser Beitrag dazu.

Ein Richter vom Los Angeles Superior Court hat Ende vergangener Woche den Einwand von Katherine Jacksons Anwälten abgelehnt und den Nachlassverwaltern John Branca und John McClain grünes Licht für ihren geplanten Deal gegeben, den sie dem Gericht im November 2022 vorgelegt hatten:

„Die vorgeschlagene Transaktion wird genehmigt, und die Testamentsvollstrecker werden ermächtigt und angewiesen, alle zur Durchführung der vorgeschlagenen Transaktion erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unterzeichnung aller Verträge und die Erfüllung aller für den Nachlass erforderlichen Verpflichtungen“, heißt es in der Verfügung.

Quelle: jackson.ch, bossip.com, mjvibe.com