Wade Robson darf nicht klagen

28. Mai 2015

Endlich hat der Richter Mitchell Beckloff einen Entscheid gefällt: Wade Robson darf keine Missbrauchsklage einreichen.

Letztendlich wurde Wade Robson und seinen Anwälten der Zeitpunkt der posthumen klage gegen das MJ Estate zum Verhängnis. Im Mai 2013 wurde die Anklage eingereicht in der die überraschende Behauptung geltend gemacht wurde, MJ habe Robson zwischen 1990 und 1997 sexuell missbraucht. Damals war die Frist um Forderungen an den Nachlass von Michael Jackso zu stellen, längst abgelaufen.

Wade Robson hatte nach Michaels Tod ursprünglich nur positiv über den King of Pop in der Öffentlichkeit gesprochen. 2005 hatte er Michael Jackson sogar unter Eid vor Gericht verteidigt. Der Arvizo-Prozess hatte mit einem vollumfänglichen Freispruch geeendet.

US-Richter Mitchell Beckloff teilte nach mehreren Anhörungen und nachdem die eingereichten Akten geprüft wurden, in einer Mitteilung am Dienstag mit, dass die Klage von Wade Robson abgewiesen werden muss, da sie nicht termingerecht eingereicht wurde.

Robsons Anwälte möchten dagegen Berufung einlegen und einen Zivilprozess anstreben.

Die Reaktion vom MJ Estate Anwalt Howard Weitzman und wenige, weitere Infos, siehe hier auf radaronline.com oder auf NBC News.

Quelle: jackson.ch, nbcnews.com, radaronline.com

Ein Kommentar zu “Wade Robson darf nicht klagen

  1. Doris Gräff

    Was hätte er auch sagen sollen, Michael hat ihm nie etwas getan. Er hat es sogar 2005 vor Gericht beeidet. Das beste Beispiel dafür das viele zu allem bereits sind um zu viel Geld zu kommen. Traurig aber wahr und unbegreiflich.

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