Der Verkauf von Teilen des Musikkatalogs von Quincy Jones sorgt aktuell für Aufmerksamkeit – vor allem bei Michael Jackson Fans. Doch was bedeutet dieser Deal wirklich?
Im Zentrum steht eine Vereinbarung mit HarbourView Equity Partners, die künftig bestimmte Einnahmen aus Jones’ Werk erhält. Besonders relevant: Dazu gehören auch seine Produzentenanteile an den legendären Michael Jackson-Alben Thriller, Bad und Off the Wall.
Wichtig ist jedoch: Michael Jacksons Musik selbst wird nicht verkauft. Weder die Rechte an den Aufnahmen, noch sein künstlerisches Erbe sind Teil des Deals. Stattdessen geht es ausschliesslich um die Produzentenvergütungen, die Quincy Jones für seine Arbeit an diesen Alben zustehen.
Für Fans bedeutet das Entwarnung: Die Songs bleiben unverändert, weiterhin verfügbar und unter der Kontrolle des Michael-Jackson-Nachlasses. Der Verkauf ist also vor allem eine finanzielle Entscheidung – kein kreativer Einschnitt.
Damit zeigt sich einmal mehr ein Trend der Musikindustrie: Grosse Kataloge werden zunehmend zu wertvollen Anlageobjekten. Am musikalischen Vermächtnis von Michael Jackson ändert das jedoch nichts.
Quelle: jackson.ch; mjvibe.com