Ein Richter entschied zugunsten der Verteidiger von Michael Jacksons Firmen: Die Anwälte von Wade Robson und James Safechuck erhalten keinen Einblick in die vollständigen Polizei-Akten von 1993.
„Es versteht sich von selbst, warum Sie das wollen. Aber Sie haben verfahrenstechnische Probleme“, sagte ein Richter dem Anwalt der Ankläger. Diese argumentierten, dass sie für einen fairen Prozess dieselben Grundlagen wie die Verteidiger bräuchten, und diese auch die vollständigen Strafakten von den Ermittlungen im Jahr 1993 umfassen. Zudem würde es ihnen damit erleichtert, um ‚weitere Opfer‘ identifizieren zu können. (Anmerkung: Als ob sich solche angesichts der seit Jahren anhaltenden Medienberichte nicht längst gemeldet hätten.)
Der 41-jährige Robson, ein Choreograf, Tänzer und Regisseur und der 46-jährige Safechuck, ein Writer, Schauspieler und Regisseur, möchten mit ihrer gmeinsamen Klage die nun vom MJ Estate kontrollierten Unternehmen Michael Jacksons für die angeblichen Missbräuche haftbar machen. Robson reichte eine erste Klage 2013 ein und behauptet, die Übergriffe hätten zwischen 1990 bis 1997 stattgefunden. Safechuck reichte 2014 Klage ein, und sagt, er sei zwischen 1988 und 1992 missbraucht worden.
Die geforderten Untersuchungsakten von 1993 beinhalten nebst diverser Befragungen auch Listen der beschlagnahmten Gegenstände aus Neverland und dem Jacksons-Anwesen in Hayvenhurst. Ausserdem die von Michael Jackson durch das Santa Barbara County Sheriff’s Office angefertigten Nacktfotos während eines Durchsuchungsbefehl am 20. Dezember 1993.
Die damaligen Ermittlungen wurden durch eine Zivilklage von Evan Chandler ins Rollen gebracht und wieder eingestellt, nachdem sich Michaels Anwälte und die der Chandler-Familie aussergerichtlich geeinigt hatten.
Ein weiterer Fall im Jahr 2003 endete direkt in einem Prozess, in dem Michael Jackson erfolgreich durch Tom Mesereau verteidigt wurde. Der Anwalt ist auch aktuell im Verteidigungsteam vom MJ Estate.
Quelle: jackson.ch, rollingstone.com