Sonys Klage gegen unerlaubte KI-Nutzung von Musikaufnahmen

22. Juli 2026

Sony Music hat seine Klage gegen das KI-Unternehmen Udio deutlich ausgeweitet und wirft dem Unternehmen vor, mehr als 30.000 urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben. Zu den prominentesten Künstlern, deren Aufnahmen betroffen sein sollen, zählt Michael Jackson.

Der Vorwurf lautet nicht, dass Udio einzelne Songs veröffentlicht oder kopiert habe, sondern dass die Originalaufnahmen als Trainingsmaterial für ein kommerzielles KI-System genutzt worden seien, ohne entsprechende Lizenz Vereinbarungen.

Gerade bei Michael Jackson erhält der Fall eine besondere Symbolkraft. Seine Songs zählen seit Jahrzehnten zu den meistverkauften und erfolgreichsten Aufnahmen der Musikgeschichte. Sony argumentiert, dass die wirtschaftliche und künstlerische Leistung hinter diesen Werken nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber zum Aufbau von KI-Modellen verwendet werden dürfe. Die Plattenfirma sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts und fordert Schadensersatz sowie klare rechtliche Grenzen für den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik beim KI-Training.

Der Rechtsstreit ist Teil eines grösseren Konflikts zwischen der Musikbranche und Unternehmen, die generative KI entwickeln. Während die grossen Plattenfirmen argumentieren, dass ihre Aufnahmen massenhaft und unrechtmässig zum Training der Systeme kopiert wurden, vertreten viele KI-Unternehmen die Auffassung, dass solche Trainingsprozesse unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig oder durch das Fair-Use-Prinzip gedeckt sein könnten. Eine endgültige gerichtliche Klärung dieser Grundsatzfrage steht bislang noch aus.

Dass Michael Jacksons Musik ausdrücklich in der erweiterten Klageschrift genannt wird, unterstreicht den enormen kulturellen und wirtschaftlichen Stellenwert seines musikalischen Erbes. Das Verfahren könnte weit über diesen Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Das Urteil dürfte richtungsweisend dafür sein, wie Künstler, Rechteinhaber und KI-Unternehmen künftig zusammenarbeiten, oder sich vor Gericht begegnen.

Quelle: jackson.ch; mjvibe.com; musictimes.com