Taj Jacksons Beschwerde bei der Presseaufsichtsbehörde

30. August 2024

Taj Jacksons Beschwerde über einen Artikel der Mail on Sunday vom vergangenen April wurde von der Aufsichtsbehörde für Pressestandards (IPSO) abgewiesen.

In dem Artikel der Mail on Sunday wurde behauptet, dass Michaels Ankläger Zugang zu einer Reihe von Fotos haben wollten, die von der Polizei bei der Razzia auf der Neverland Ranch im Jahr 2003 beschlagnahmt worden waren (Fotos, die angeblich Kinderpornographie enthielten). Der Nachlass von Michael Jackson argumentierte (und gewann) in einem separaten Verfahren, dass die Ankläger eigentlich Zugang zu den Nacktfotos von Michael haben wollten.

Taj Jackson erklärte gegenüber der Independent Press Standards Organization, dass „die Geschichte den irreführenden Eindruck erweckte, dass der Jackson-Nachlass akzeptierte, dass die Dateien Kinderpornografie enthielten, was er bestritt.“ Er argumentierte, es sei eine „öffentliche Angelegenheit, dass die Behauptungen bezüglich der Kinderpornographie falsch waren, und es sei eine ‚unbestreitbare Tatsache‘, dass alle derartigen Behauptungen falsch waren“, so die IPSO.

Die Zeitung sagte, dass die Behauptung, Kinderpornographie sei im Haus des Sängers gefunden worden, als Behauptung der beiden Männer, die an dem Gerichtsverfahren beteiligt waren, berichtet und nicht als Tatsache dargestellt wurde.

Der IPSO-Beschwerdeausschuss erklärte, es sei von Anfang an klar gewesen, dass die Behauptungen von den beiden Anklägern stammten und nicht als Tatsachen dargestellt worden seien.

Der Ausschuss war auch der Ansicht, dass der Artikel „nicht den Eindruck erweckte, dass der Nachlass akzeptierte, dass eine Akte existierte, die Kinderpornographie enthielt“.

Die Entscheidung fügte hinzu: „Der Artikel berichtete korrekt, dass der Nachlass argumentierte, dass diese Akte nicht entsiegelt werden sollte und legte seinen Standpunkt dar, dass der Antrag zu einem anderen Zweck gestellt wurde.

Quelle: jackson.ch; pressgazette.co.uk; mjvibe.com