IRS vs. Estate: Verliert die Steuerbehörde?

29. Dezember 2017

Die Nachlassverwaltung Michael Jacksons entgeht wahrscheinlich einer hohen Strafe – „Bloomberg“ spekuliert über eine kürzliche Anordnung des Richters. 

Der Prozess war im Februar 2017 vorüber. Der „Internal Revenue Service“ (IRS) wirft dem MJ Estate vor, den Marktwert vom King of Pop nach dessen Tod viel zu tief angegeben zu haben. Doch bis ein Urteil feststehe könnte es lange dauern, hiess es damals. Jetzt hat der Richter Mark Holmes einen Antrag der Steuerbehörde abgelehnt. Der IRS wollte zusätzliches Beweismaterial vorlegen.

In einer Anordnung vom 20. Dezember formulierte der Richter unter anderem eine Frage, was wohl geschehe, wenn eine Partei keine ausreichende Beweise vorlege für einen Sachverhalt, den es zu beweisen gäbe. „Nun, sie verliert.“

Der IRS wollte gegenüber „Bloomberg“ keinen Kommentar zum laufenden Verfahren abgeben.

Quelle: Jackson.ch, bloomberg.com