IRS vs. MJ Estate: MJ-Anwälte kontern

21. April 2017

Die Anwählte von MJs Nachlassverwaltung möchten, dass die Einschätzungen von einem Finanzexperten nicht berücksichtig werden, da dieser unter Eid gelogen habe. Bis der Richter ein Urteil im Millionen-Prozess fällt, könnte gemäss Experten über ein Jahr verstreichen.

Die Anwählte von Michael Jacksons Nachlassverwalter haben den zuständigen Richter im Steuerprozess darauf hingewiesen, dass der Finanzexperte Weston Anson im Kreuzverhör mit ihrem Anwalt Howard Weitzman zugegeben habe, zuvor unehrliche Aussagen gemacht zu haben. Die Zeugenaussagen hatten im Februar stattgefunden.

Die Nachlassverwaltung Finanzexperte Weston Anson Befangenheit vor, da er bzw. seine Firma bereits zuvor für den Internal Revenue Service (IRS) gearbeitet habe in einer Angelegenheit betreffend Whitney Houston. Weston Anson hatte dies anfangs vor Gericht verneint und dann im Kreuzverhör zugegeben, dass „es keine ehrliche Antwort“ gewesen sei. Er berief sich auf seine Geheimhaltpflicht. Die Anwälte vom MJ Estate meinen aber, er hätte die Whitney Houston spezifischen Frage auch einfach nicht beantworten können, anstatt zu lügen und zu sagen, er hätte „nie“ für den IRS gearbeitet.

Der Artikel hierzu: Michael Jackson’s lawyers claim IRS’ witness perjured himself

Quelle: jackson.ch, nydailynews.com