IRS vs. MJ Estate: Urteil wird erwartet

8. März 2017

Am 23. Februar wurde in den Medien zuletzt vom Prozess der Steuerbehörde gegen die Nachlassverwaltung berichtet. Ein Experte hatte ausgesagt, die negative Auswirkung der Kindsmissbrauchsvorwürfe sei überbewertet worden. Es war die dritte und letzte Prozesswoche. Jetzt wird das Urteil erwartet.

Bereits Dr. Thome Thome hatte auf Einladung von der Steuerbehörde IRS in Los Angeles ausgesagt. (Wir hatten die Meldung fälschlicherweise mit „Zeugen der Nachlassverwaltung“ betitelt.) Am Donnerstag, 23. Februar, trat der Vorsitzende von Consor Intellectual Asset Management, Weston Anson, in den Zeugenstand.

Er bekräftigte die Annahme der Steuerbehörde, wonach der Vermarktungswert Michael Jacksons zum Zeitpunkt seines Todes 161 Millionen betragen habe. Weston Anson sagte, dass er seinen Sohn im Jahr 1995 nicht zu Michael Jackson aufs Hotelzimmer gelassen hätte, sich diese Situation im Jahr 2009 aber geändert hatte, da MJ im Prozess 2005 in allen Anklagepunkten freigesprochen wurde. „Ich denke offen gesagt, die Angelegenheit mit dem Kindsmissbrauchsvorwurf wurde überbewertet“, so Anson. „Auf eine Art wird Michael Jackson immer ein junger Mann mit einem grossartigen Talent sein, dessen Talent sich nie verringerte, und aus diesem Grund werden sein Name und Abbild immer vermarktbar sein.“

Seit dem Bericht über die soeben kurz erwähnte Aussage, wurde vom Prozess in keinem Medium  berichtet. In der dritten Prozesswoche fanden die abschliessenden Anhörungen an, die für das MJ Estate Millionenschwere Folgen haben könnten. Der Steuerrichter Mark Holmes arbeitet derweil an einem Urteil.

Quelle: jackson.ch, law360.com, mjjcommunity.com, mjvibe.com, teammichaeljackson.com