Das Gericht entscheidet betreffend Fake-Songs

19. August 2022

Verbraucherschützer und viele MJ-Fans jubeln: In einer einstimmigen Stellungnahme für das siebenköpfige Oberste Gericht des Bundesstaates schrieb Richter Martin Jenkins am Donnerstag, dass Vera Serovas Behauptung, die Werbung für das Album „Michael“ verstoße gegen zwei kalifornische Verbraucherschutzgesetze, begründet sei und nicht mit dem Argument der Meinungsfreiheit von Sony abgewiesen werden könne.

Der Entscheid hat eine Signalwirkung und wurde gefällt, obwohl der klagende MJ-Fan Vera Serova, Sony Music und die Nachlassverwaltung kürzlich bekannt gaben, sie hätten sich aussergerichtlich geeinigt.

Sony und der Nachlass erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Parteien hätten „gemeinsam beschlossen, den Rechtsstreit zu beenden, der möglicherweise weitere Berufungen und einen langwierigen Gerichtsprozess beinhaltet hätte“. Sony habe drei umstrittene Songs – „Breaking News“, „Monster“ und „Keep Your Head Up“ – von den Musikplattformen entfernt, was „der einfachste und beste Weg sei, um die mit diesen Tracks verbundene Diskussion ein für alle Mal zu beenden“, hieß es.

Somit bleibt der Streit darüber in gewisser Weise bestehen, wer die drei Lieder tatsächlich gesungen hat, obwohl sich die Prozessparteien darauf geeinigt hatten, vor Gericht für die Zwecke ihrer Argumente festzulegen, dass die Lieder nicht von Jackson gesungen wurden. (Vera Serova und ihre Anwälte hatten Experten mit der Prüfung beauftragt, die relativ glaubhaft belegen konnten, die Vocals stammen von einem Imitator.)

Das Urteil, das eine Entscheidung eines unteren Berufungsgerichts aufhebt, wurde von Verbraucherschützern als wichtige Kontrolle für Werbetreibende von Musik und anderen Kunstwerken begrüßt, die es nicht verdienen, von Anbietern hinters Licht geführt zu werden – selbst wenn diese Produkte einen weitreichenden Schutz der Meinungsfreiheit genießen.

„Die Gefahr bei dieser Art von Fällen besteht darin, dass ein Gericht aufgrund des künstlerischen Charakters des fraglichen Produkts dazu verleitet werden könnte, dem ersten Verfassungszusatz und den Belangen des künstlerischen Ausdrucks Vorrang vor den Belangen des Verbraucherschutzes einzuräumen“, sagte Ted Mermin, Geschäftsführer des Berkeley Center for Consumer Law & Economic Justice. „Aber auf der Ebene des gesunden Menschenverstands wissen wir, dass, wenn wir ein Album kaufen, das als die Lieder von Michael Jackson vermarktet wird, es besser auch wirklich die Lieder von Michael Jackson enthalten sollte.“

Weitere Einzelheiten im Artikel von der Los Angeles Times:

Free speech doesn’t protect Sony in dispute over Michael Jackson songs, court rules

Quelle: jackson.ch, latimes.com