HBO versucht weiterhin, die Verleumdungs-Klage abzuweisen

1. März 2020

Die seit Ausstrahlung von „Leaving Neverland“ hängige Klage gegen den Privatsender HBO soll, trotz Entscheid zugunsten der Nachlassverwaltung, abgewiesen werden.

Im September hatte der zuständige Bezirksrichter George Wu zugunsten vom MJ Estate entschieden. Dieser Entscheid soll aber rückgängig gemacht werden, da der ausschlaggebende Vertrag von 1992 längst abgelaufen sei, argumentierte nun der HBO-Anwalt Theodore Boutrous vor dem Berufungsgericht. Die Antwort vom MJ Estate ist am 30. März fällig

Die Nachlassverwaltung Michael Jacksons ist überzeugt davon, dass sie seit Jahren von Wade Robson und James Safechuck aus finanziellen Motiven erpresst werden und ihre Missbrauchsanschuldigungen erfunden sind. Gegen die Ausstrahlung von „Leaving Neverland“ konnten sie jedoch trotz einer Fülle an Argumenten nicht verhindern, da Tote  gegen Verleumdung nicht geschützt sind. (Siehe hier der 10-seitige Warn-Brief vom Februar 2019, eingebettet in einem Artikel vom Hollywood Reporter.)

Die Anwälte vom MJ Estate fanden aber einen Vertrag von 1992, der mit HBO abgeschlossen wurde, als diese das „Dangerous“-Konzert „live in Bucharest“ ausstrahlten. Dieser stellte die Bedingung, zukünftig von Verleumdungen und Verunglimpfungen Michael Jacksons abzusehen und MJ-Projekte mit dessen Management abzusprechen. Darauf basierend, sah die Nachlassverwaltung ihre Chance, dennoch gegen die Ausstrahlung von „Leaving Neverland“ vorzugehen.

Im neusten Antrag ans Berufungsgericht, argumentiert der HOB-Anwalt Theodore Boutrous, dass keine der beiden Seiten so operierten, als wäre der Vertrag in den 27 Jahren nach Ausstrahlung vom Live-Konzert noch gültig. So seien beispielsweise die Kontaktinformationen zu Michael Jacksons Anwälte und Management nie aktualisiert worden.

Auch wies Theodore Boutrous darauf hin, dass der Nachlass MJs im Wesentlichen eine Verleumdungsklage eingereicht habe, und den Vertrag von 1992 nur dafür nutze, um das Verbot zu umgehen, solche Forderungen für Tote zu erheben.

Hier ein Artikel dazu von Variety.

Quelle: jackson.ch, variety.com

Ein Kommentar zu “HBO versucht weiterhin, die Verleumdungs-Klage abzuweisen

  1. Simon Knoflach

    HBO Ist der Größte Witz, ich hoffe Sie müssen dafür bezahlen verstoßen zu haben, wenn das nicht der Fall ist wäre das ein Skandal in meinen Augen und ungerecht zu 100%

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