Der Antrag von Howard Mann, vorübergehender Geschäftspartner von Katherine Jackson, wurde von einem Richter zurück gewiesen. Er entschied, dass Howard Mann das geistige Eigentum von Michael Jackson nicht verwerten kann. Dazu zählen Marke, Urheberrecht, Namen und Bilder. Die Anwälte vom Michael Jackson Estate begrüssten den Entscheid. An einer Gerichtsverhandlung am 4. September soll dann auch angeschaut werden, wieviel Schadenersatz das MJ Estate von Mann fordern kann für bereits realisierte MJ Projekte, die er mit Katherines Segen vertrieben hatte.
Weitere Details hier in einem Artikel der Los Angeles Times.
Quelle: jackson.ch, latimes.com