IRS vs. MJ Estate: Zeugen der Nachlassverwaltung, 3. Teil

12. Februar 2017

Am dritten Prozesstag sprach Matt Forger über unveröffentlichte Musik und Vincent Chieffo über das Vorgehen der Nachlassverwaltung, das den Vermarktungswert Michael Jacksons auf den heutigen Stand brachte.

In einem Artikel zum kürzlich begonnenen Prozess der US-Steuerbehörde IRS gegen die Nachlassverwaltung, schätzt eine Vermögens-Juristin die Chancen der beiden Seiten ein. Laura Zwicker ist überzeugt, dass die Nachlassverwaltung  einen bedeutenden Nachteil hat, da sie die Marke „Michael Jackson“ in ihrer Steuererklärung mit einem Wert von nur 2000 Dollar angegeben haben. „Das macht überhaupt keinen Sinn. Sie kamen jetzt zurück und legen sich darauf fest, dass möglicherweise ein Wert von 3 Millionen realistischer sei.“

Der IRS schätzt den Markenwert Michael Jacksons zum Zeitpunkt seines Todes auf 161 Millionen Dollar. (Im Jahr 2013 machte der IRS noch eine Summe von 434,3 Millionen geltend.) Das MJ Estate gab in ihrer Steuererklärung einen Wert von 2’105 Dollar an. Die Nachlassverwaltung wird folglich alles daran setzen müssen, Michael Jacksons damaligen Markenwert mit negativen Argumenten zu bekräftigen. Dem steht entgegen, dass sich der Konzertveranstalter AEG Live für das Jahr 2009 auf Millionen-schwere Comeback-Pläne eingelassen hat.

Laura Zwicker denkt, dass der verantwortlliche Steuer-Richter Mark Holmes am Prozessende betreffend Markenwert einen Betrag festlegen wird, der irgendwo zwischen den 3 und den 161 Millionen liegt. Es handelt sich um einen Prozess ohne Jury.

Der Artikel mit den Einschätzungen auf „Accounting Today“: Court hears IRS dispute over value of Michael Jackson estate

Der Markenwert ist der Wert, worüber sich MJ Estate und IRS am wenigsten einig sind. Die Steuerbehörde hatte den Gesamtwert von Michael Jacksons Nachlass (inklusive Besitzümer) zum Zeitpunkt seines Todes von 7 Millionen auf 1.32 Milliarden korrigiert. Demzufolge fordert der IRS vom MJ Estate eine Steuernachzahlung von 505,1 Millionen zuzüglich Strafzahlungen in der Höhe von 196,9 Millionen Dollar.

Am Montag hatte Avram Salkin in Vertretung vom MJ Estate in seinem Eröffnungsplädoyer geltend gemacht, dass die Steuerbehörde nicht nur den Markenwert (der tatsächlich 3 Millionen betragen habe), sondern auch den Songkatalog MIJAC mit 90 Millionen und Jacksons hälftigen Anteil an Sony/ATV mit 200 Millionen überbewertet habe. Weitere Streitpunkte sind beispielsweise ein 2001 Bentley Arnage und Rechte an den Masteraufnahmen der Jackson 5.

Am dritten Verhandlungstag hat der Soundingenieur Matt Forger über das Argument vom IRS gesprochen, wonach die vom King of Pop hinterlassenen unveröffentlichte Songs  8 bis 10 Alben füllen würden. Diese Spekulation sei in der Annahme entstanden, dass sämtliche dieser unbekannten Songs veröffentlichungswürdig seien. Dem sei aber nicht so, da viele Tracks nur „Aufnahmen von Bruchstücken von Songs sind“. Zudem seien viele der Songs unveröffentlicht geblieben, da sie MJs Ansprüchen nicht genügten.

Anschliessend sagte am Mittwoch der Co-Vorsitzende von Greenberg Traurig LLP’s, Vincent Chieffo, über die Bemühungen vom MJ Estate nach dem 25. Juni 2009 aus. Er wurde von John Branca und John McClain kurz nachdem diese als Nachlassverwalter eingesetzt wurden, zur Mitarbeit beauftragt, um das geistige Eigentum Michael Jacksons zu beschützen und zu vermarkten.

Als Michael Jackson starb, habe dieser in den USA nur zwei aktive registrierte Marken gehabt. Vincent Chieffo wurde auch zu einem Schreiben an Laurence Nimmer befragt, der eine unauthorisierte Michael Jackson Dokumentation erstellt hatte und dieser verkaufte. Die Nachlassverwaltung forderte von Nimmer, dies zu unterlassen. („The Untold Story of Neverland“) Larence aka Larry Nimmer hatte im Prozess 2005 für die Verteidigung von Michael Jackson gearbeitet.

Der Artikel von Law360 hier (Registrierung notwendig, nach einer Testphase zahlungspflichtig):
Greenberg Atty Explains Michael Jackson Estate’s IP Moves

 Quelle: jackson.ch, law360.com, accountingtoday.com