Richter Mitchell Beckloff hat einen Antrag vom MJ Estate abgelehnt, den King of Pop von der Anklägerliste der Klage von Wade Robson zu entfernen.
Mitangeklagt sind auch zwei Produktionsfirmen von MJ. Da die Klage vier Jahre nach Jacksons Tod eingereicht wurde, muss Robson auf einen richterlichen Entscheid warten, ob er mit dem Verfahren fortfahren darf. „Ich denke, da müssen noch mehr Fakten dasein, sonst ist es ungewiss“, sagt Beckloff. Obschon die Anwälte auf beiden Seiten Gerichtspapiere mit soliden Argumenten ausgefüllt hätten, die ihre Argumentation stützen. Was er von anderen Anwälten nicht immer so in den Händen halte. Weitere Einzelheiten auf westsidetoday.com.
Quelle: jackson.ch, westsidetoday.com