Neue Dokumente im Cascio-Fall

16. April 2018

Singt der echte Michael Jackson auf den posthum veröffentlichten Songs „Breaking News“, „Monster“ und „Keep Your Head Up“ oder ist alles fake? Die Nachlassverwaltung und Sony Music Entertainment wehren sich gegen einen Entscheid zugunsten der Klägerin.

Mit am 11. April 2018 eingereichten Gerichtsdokumenten (hier als PDF auf themjcast.com) beantragen die Beschuldigten, die Teile des Gerichtsbeschlusses rückgängig zu machen, die den Anti-SLAPP-Antrag ablehnten.

(SLAPP ist die Abkürzung für eine „strategic lawsuit against public participation“. Mit einer „strategischen Klage gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit“ werde gemäss diesem Wikipedia-Eintrag beabsichtigt, Kritiker einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, indem diese mit den Kosten einer Rechtsverteidigung belastet werden.)

In den neuen Dokumenten wird damit argumentiert, dass die Klage von Vera Serova keine Chance auf Erfolg habe, da die Behauptung des Album-Covers – Michael Jackson singe die Songs – „expressiv“ und verflochten mit der Covergestaltung sei und „keine Stellungnahmen dazu enthält, wer die Lead-Vocals auf den Cascio-Songs gesungen hat.“

Das „Michael“ Album, das im Jahr 2010 veröffentlicht wurde, enthält zehn Songs. Die Authentizität von drei dieser Songs wird angezweifelt.

Was der neu eingereichte Apell für die Klage von MJ-Fan Vera Serova bedeuten könnte, wird im nächsten Podcast „The MJ Cast“  mit dem englischen Journalist und MJ-Kenner Charles Thomson besprochen.

Mehr zur Klage und diverse Dokumente sind hier zu finden: www.themjcast.com/casciocase

Quelle: jackson.ch, facebook.com/themjcast