Als erstes heute Morgen rief die Staatsanwalt Dr. Alon Steinberg in den Zeugenstand. Dr. Steinberg ist Kardiologe (wie Conrad Murray) und Mitglied des California Medical Board. Er hat den Fall von Michael Jackson gestützt auf das LAPD Interview mit Murray untersucht. Seine Untersuchungen ergaben, dass Conrad Murray bei seiner Betreuung von Michael Jackson sechs Fälle von “extremer Abweichung” vom Standardvorgehen gezeigt habe:
1. Propofol wurde nicht gemäss seines medizinischen Zwecks, sondern zum Schlafen gebraucht, was nicht angebracht ist.
2. Murray hat Propofol bei Michael Jackson zu Hause verabreicht, ohne die geeignete medizinische Ausrüstung (inkl. für den möglichen Eintritt eines Notfalls) und das medizinisch ausgebildetes Personal sowie ohne ihn ständig zu beobachten.
3. Unzureichende Vorbereitung und Überwachung vor und bei der Verabreichung von Propofol.
4. Falsche Betreuung während des Atemstillstands.
5. Er hat nicht sofort den 911 (Notruf) angerufen.
6. Er hat die medizinische Betreuung von Michael Jackson, insb. die Verabreichung von Propofol nicht schriftlich dokumentiert.
Dr. Steinberg hat jeden dieser Punkte im Detail dargelegt und weiter ausgeführt. Sein Entscheid steht fest, dass Conrad Murray in jedem dieser einzelnen Punkte (und sogar Unterpunkte) grobfahrlässig gehandelt habe und Michael Jackson hätte gerettet werden können, wenn Murray sich korrekt und dem vorgegebenen ärztlichen Standard entsprechend verhalten hätte. Als der Staatsanwalt den Zeugen fragte, wie Conrad Murrays Verhalten zu beurteilen wäre, wenn Michael Jackson sich die tödliche Dosis Propofol selbst zugeführt hätte, sagte Dr. Steinberg klar, dass Murray auch in diesem Fall der groben Fahrlässigkeit schuldig wäre, weil Conrad Murray es dem Patienten in dem Fall ermöglicht hätte auf das Propofol zuzugreifen. Korrekterweise, so Dr. Steinberg, sollte Propofol immer verschlossen und ausser Reichweite des Patienten sein, zu dessen eigenem Schutz. Zudem zeigt diese Annahme auch wieder, dass Conrad Murray seinen Patienten unbeaufsichtigt liess, was er niemals hätte tun dürfen.
Beim langwierigen (noch nicht beendeten) sowie sich im Kreise drehenden Kreuzverhör von Dr. Steinberg durch die Verteidigung ist es J. Michael Flanagen (bisher) nicht einmal im Ansatz gelungen, den Zeugen in seinen Entscheiden umzustimmen bzw. auch nur teilweise ins Wanken zu bringen. Mit der Befragung von Dr. Steinberg wird nach der Mittagspause, um 22:30 Uhr Schweizer Zeit (13:30 Ortszeit) fortgefahren.
An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die Verteidigung gemäss CNN heute Morgen dem Gericht bekannt gegeben hat, dass sie ihre Theorie, dass Michael Jackson sich die tödliche Dosis Propofol selbst zugeführt haben soll, indem er sie trank, fallen gelassen hat. Stattdessen will sich die Verteidigung darauf konzentrieren, dass Michael Jackson eine Spritze benutzt haben soll, um sich die tödliche Dosis via einen Katheter an seinem linken Bein zuzuführen, als Conrad Murray den Raum verlassen hatte.