Prozess: 8. Tag — Zeugen der Anklage

6. Oktober 2011

Die heutige Vormittagssession des achten Prozesstages fuhr fort mit der Befragung der gestrigen Zeugin, Elissa Fleak vom gerichtsmedizinischen Institut. Ed Chernoff, Anwalt von Dr. Murray sorgte mit seinem Kreuzverhör nicht nur bei der Zeugin für zweitweise Verwirrung. Seine Befragung war oftmals nicht strukturiert und klar. Zudem hatte er des Öfteren erheblich mit seinen technischen Fähigkeiten zu kämpfen. (In einem amüsanten Moment, als Chernoff mit seinem iPad nicht zurecht kam, stand Staatsanwalt Walgren auf und half Chernoff aus.) Nach einem langwierigen und verwirrenden Kreuzverhör der Zeugin mit einem abrupten Ende, das (für den Moment zumindest) keinen Sinn machte, hatte die Staatsanwaltschaft nochmals die Gelegenheit ihre Zeugin zu befragen und David Walgren machte dabei von der Gelegenheit Gebrauch, die irreführende Befragung bzw. deren Einzelheiten klar in Kontext zu stellen und somit der Zeugin die Möglichkeit zu bieten, dass sie die Zusammenhänge und technischen Details (was, wie, wo) klären und in den richtigen Kontext stellen konnte. Trotz der verwirrenden Befragung durch die Verteidigung muss jedoch festgehalten werden, dass Elissa Fleaks Vorgehen am 25. und 29. Juni 2009 vor Ort nicht fehlerfrei war. Unter anderem hinterliess sie Fingerabdrücke auf einer Spritze, die sie zudem entfernt hatte, bevor sie sie photographiert hatte. Zudem unterliess sie es vor Ort, von der Propofolampulle, die in einem Infusionsbeutel enthalten war, ein Foto zu machen, bevor sie die Ampulle rausnahm. Sie machte das Foto dann erst im Nachhinein und platzierte dabei die Ampulle auf dem Infusionsbeutel. Die Staatsanwaltschaft war am Ende bemüht, ihre Zeugin nochmals zu kreditieren, indem sie feststellten, dass keine Untersuchung perfekt laufe und immer einige Fehler unterliefen bzw. Korrekturen in Aussagen oder Vorgehensweisen gemacht würden. Sie habe ihre Arbeit damals nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, so die Zeugin. Wie sehr die Mängel in der Untersuchungsmethodik von Elissa Fleak am Ende ins Gewicht fallen, bleibt zu sehen. Wichtiger und entscheidender sind am Ende wohl die Resultate der toxikologischen Untersuchung der beschlagnahmten Medikamente und des medizinischen Zubehörs.

Nachdem Elissa Fleak aus dem Zeugenstand entlassen wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft, dass ein Bericht des Los Angeles Police Department betreffend Resultate aus der Fingerabdruckanalyse in Bezug auf die in Michael Jacksons Schlafzimmer aufgefundenen Medikamente und des medizinischen Zubehörs vorgelesen und von beiden Parteien als korrekt akzeptiert würde. Dem Antrag wurde stattgegeben und die Verteidigung gab ihr Einverständnis. Die Liste war, wie gestern von Elissa Fleak und Staatsanwalt Walgren aufgezeigt, lang und entsprechend war auch diese Aufzählung recht lange. Zusammenfassend sei hier festgehalten, dass gewisse Flaschen, Ampullen, Pillendosen, Spritzen und Beutel Fingerabdrücke aufzeigten, die (a) klar identifizierbar waren und zugeordnet werden konnten (inkl. einer Propofol Ampulle mit Murray Fingerabdruck); die (b) identifizierbar waren, aber keine Identifikation ermöglichten (dh. es wurde keine Übereinstimmung mit den selektierten Personen, von denen die Abdrücke genommen wurden, gefunden); die (c) keine identifizierbaren Fingerabdrücke aufweisten und somit kein Vergleich gemacht werden konnte.

Anschliessend wurde der nächste Zeuge der Staatsanwaltschaft in den Zeugenstand gerufen: Dan Anderson, Toxikologe und abteilungsleitender Kriminalist vom L.A. County gerichtsmedizinischem Institut. Vor der Mittagspause wurde er von der Staatsanwaltschaft erst einmal zu deren differenzierter Arbeitsmethodik befragt und es wurde erklärt, wie der toxikologische Bericht zu lesen ist (welche Kolonne was bedeutet und welche Messeinheiten was bedeuten etc.). Nach der Mittagspause wird mit der Befragung dieses Zeugen in Bezug auf die konkreten Resultate der umfangreichen Analyse weitergefahren.

Quellen: jackson.ch, abclocal.go.com (ab Live-Stream)