Ein Erfolg für die Nachlassverwaltung: Sie muss frühere Geschäftspartner Michael Jacksons nicht an Gewinnen beteiligen.
Gemäss einer Meldung von TMZ hat ein Richter die Forderungen von Raymone Bain, Quadree El-Amin, Broderick Morris und Adean King für nichtig erklärt.
Sie stützen sich bei der Klage auf ein Treffen am 1. Mai 2006 mit dem King of Pop in einem Hotelzimmer in Tokyo. Demzufolge versprach ihnen Michael Jackson einen Anteil am Unternehmen „The Michael Jackson Company LLC“ von 15 Prozent. Gemäss der mündlichen Abmachung die nur in Form von Notizen festgehalten wurde, habe Michael Jackson beabsichtigt, selbst vonüber das Unternehmen abgewickelte Projekte 75 Prozent zu verdienen, Katherine Jackson und Raymone Bain (damalige Managerin MJs) je 10 Prozent, El-Amin und seine Partner Morris und King je 1.68 Prozent.
Howard Weitzmann, der Anwalt vom MJ Estate, sagt gegenüber TMZ: „Das war ein unseriöser und unerhörter Fall und diese Anspruchsteller kriegten, was sie verdienten – nämlich nichts.“