Robson & Safechuck legen Gerichtsverfahren zusammen

22. Februar 2024

Obwohl zu Protokoll gegeben wurde, dass Robson und Safechuck vor der Einreichung ihres Antrags die Anwälte, die Michael Jacksons Unternehmen vertreten, hätten konsultieren sollen, teilten diese dem Gericht mit, dass sie dem Antrag der Kläger auf Zusammenlegung ihrer Klagen zu einem einzigen Gerichtsverfahren zustimmen würden.

„Die Anwälte der Kläger haben die Anwälte der Beklagten nicht kontaktiert, bevor sie ihren Antrag auf Zusammenlegung gestellt haben. Wäre der Anwalt der Beklagten kontaktiert worden, hätten die Parteien diese Angelegenheit wahrscheinlich ohne unnötige Antragspraxis lösen können“, heißt es in der Antwort auf den Antrag.

Der Nachlass beantragte außerdem, den Fall in das Programm für komplexe Rechtsstreitigkeiten zu überführen, was bedeutet, dass der Fall vor ein Gericht in Los Angeles verlegt wird.

Quelle: jackson.ch; mjvibe.com