Fünf Personen haben eine symbolische Schadensersatzzahlung von je einem Euro erhalten, damit sollen sie für den emotionalen Verlust, den sie durch den Tod von Michael Jackson erlitten haben, entschädigt werden.
Ein französisches Gericht in Orléans hat den Entscheid durch medizinische Gutachten belegt. Ursprünglich seinen Anklagen von 34 Personen eingegangen, die gegen Conrad Murray geklagt haben. Unter den fünf Personen die nun eine symbolische Schadenersatzzahlung erhalten haben, sind gemäss verschiedener Berichte zwei Schweizer, ein Belgier und zwei Franzosen. Der Anwalt der Jackson Fans, Emmanuel Ludot, äusserte sich gegenüber der Nachrichtenagentur AFP: „Soweit ich weiss, ist dies das erste Mal, dass ein emotionaler Schaden in Zusammenhang mit einem Popstar anerkannt wurde.“
Die Schadenersatzleistung müsste gemäss Gerichtsentscheid von Conrad Murray beglichen werden, die Kläger haben sich jedoch dafür entschieden, den symbolischen Betrag von einem Euro nicht bei Murray einzufordern.
Myriam Humbert-Droz ist eine der beiden Schweizer Fans. Wie blick.ch berichtet, ist das Urteil für sie von moralischer Bedeutung: “Das Urteil ist ein moralisches Präjudiz, ein richtungsweisender Entscheid. Murray hat nicht nur Michael Jackson verletzt, sondern auch seine Fans. Wir sind sehr froh, dass das Gericht das anerkennt.“