Wie gestern berichtet, gab es am Dienstag im Gericht einen merkwürdigen Moment, als der AEG Experte Eric Briggs beim Kreuzverhör durch Jackson Anwalt Brian Panish eingestand, dass er im 2010 für den Jackson Estate tätig war und damals eine Geheimhaltungsvereinbarung betreffend den Sony-ATV Katalog, für dessen (steuerliche) Bewertung er angestellt wurde, unterzeichnet hatte. Gestern ging das Verwirrungsspiel in dieser Sache weiter.
Briggs hatte ja am Dienstag gesagt, dass er bzw. seine Firma, FTI Consultants, einen sog. Waiver von Jeryll Cohen, einer Anwältin des Jackson Estate erhalten hatte, dh. ihm vom Jackson Estate die Erlaubnis erteilt worden war, für diesen Prozess als Expertenzeuge für AEG und somit gegen die Jackson Erben auszusagen. Ein Pressesprecher der Jacksons hatte daraufhin gesagt, dass ihm nicht bekannt sei, was die Gründe oder Umstände für eine solche Erlaubnis waren, die gegen die Interessen der Jackson Erben sein könnte.
Howard Weitzman, einer der Anwälte für den Michael Jackson Estate, hatte daraufhin folgende E-Mail geschrieben, die gestern vor Gericht vorgelesen wurde: „Niemand vom Estate oder irgendwelche Anwälte haben den potentiellen Konflikt für FTI oder Herrn Briggs autorisiert oder abbedingt.“ Dh. der Jackson Estate hatte Briggs scheinbar niemals die Erlaubnis gegeben, AEG Live im Prozess gegen die Jackson Familie zu helfen.
Wie aussagekräftig und glaubwürdig werden die Geschworenen nun Briggs Meinungen und Einschätzungen beurteilen? Und was ist nun hinter der Aussage von Briggs, dass er bzw. seine Firma die Erlaubnis von Jeryll Cohen, die angeblich eine Anwältin für den Estate sein soll, erhalten haben soll? Was meint denn diese Jeryll Cohen zu dieser ganzen Angelegenheit?
Wie dem auch sei. Die Richterin ordnetet Briggs auf jeden Fall an, Panishs Fragen betreffend des Sony-ATV Katalogs zu beantworten (siehe Teil 5 von gestern). Obwohl Briggs Jacksons Interesse am Katalog zum Zeitpunkt seines Todes gleich hoch einschätzte wie seine Schulden, nämlich bei USD 400 Mio., räumte der Zeuge nun ein, dass die IRS (die U.S. amerikanische Steuerbehörde) diese Einschätzung als zu tief bewertete und ein von der IRS beauftragter unabhängiger Analyst zum Schluss kam, dass der Katalog zum Zeitpunkt von Michael Jacksons Tod bis zu USD 300 Mio. mehr Wert hatte. Dies beweise, so Panish, dass Michael Jackson zum Zeitpunkt seines Todes entgegen der Aussage von Eric Briggs nicht bankrott war.