Richterspruch im Steuerstreit: IRS vs. MJ Estate

4. Mai 2021

Der Wert von Michael Jacksons Nachlass sei von der Steuerbehörde massiv überbewertet worden, entscheidet der Richter Mark V. Holmes.

Die Marke „Michael Jackson“ und seine Vermögenswerte seien zum Zeitpunkt von Michael Jacksons Tod etwa 111 Millionen wert gewesen, wird im 271-seitigen Stellungnahme vom zuständigen Steuergericht erläutert.

Dieser Richterspruch kommt der Nachlassverwaltung entgegen. Der nun ermittelte Wert entspricht weniger als einem Viertel von dem, was die Steuerbehörde (IRS) ursprünglich berechnet hat.


Rückblick

Den Markenwert respektive „name and likeness“ von Michael Jacksons Nachlass zum Zeitpunkt seines Todes geben die Nachlassverwalter in ihrer Steuererklärung mit 2’105 Dollar an. Der „Internal Revenue Service“ (IRS) ist anderer Meinung und befindet, der Markenwert läge bei 434,3 Millionen Dollar.

Im Jahr 2013 wehrt sich die Nachlassverwaltung vor Gericht gegen den Entscheid. Hätten sie die Einschätzung vom IRS akzeptiert, so hätten sie über 500 Millionen Steuern nachbezahlen und zusätzlich 200 Millionen Strafe überweisen müssen.

Als der Prozess viele Jahre später verhandelt wird, haben beide Seiten ihre Summen korrigiert. Der IRS macht jetzt 161 Millionen Dollar für „name and likeness“ geltend. Das MJ Estate deklariert Michaels Marke mit 3 Millionen. Michaels Nettovermögen zum Zeitpunkt seines Todes wird vom IRS auf 1.125 Milliarden Dollar geschätzt, von der Nachlassverwaltung gemäss Gerichtspapieren von 2014 auf über 7 Millionen Dollar.

Wir hatten im Februar 2017 wie folgt von den Verhandlungen berichtet:
(leider unvollständig, da keine regelmässige Artikel publiziert wurden.)

IRS vs. MJ Estate: Zeugen der Nachlassverwaltung, 1. Teil

(mit Aussagen von John Branca)

IRS vs. MJ Estate: Zeugen der Nachlassverwaltung, 2. Teil

IRS vs. MJ Estate: Zeugen der Nachlassverwaltung, 3. Teil

(mit Aussagen von Matt Forger betreffend unveröffentlichter Musik.)

IRS vs. MJ Estate: Zeugen der Steuerbehörde, 4. Teil

(mit Aussagen vom ominösen Thome Thome)

IRS vs. MJ Estate: Urteil wird erwartet


John Branca und John McClain vom MJ Estate, bezeichnen den Entscheid vom Montag, 3. Mai 2021, als „grossen, eindeutigen Sieg für Michael Jacksons Kinder.“

„Seit fast 12 Jahren hat Michaels Estate verfechtet, dass die Einschätzung der Behörde von Michaels Vermögen am Tag seines Todes unerhört und unfair war, eine, die seine Erben mit einer erdrückenden Steuerschuld von mehr als 700 Millionen Dollar belastet hätte. Obwohl wir mit einigen Teilen der Entscheidung nicht einverstanden sind, glauben wir, dass sie klar aufzeigt, wie unvernünftig die Bewertung des IRS war und einen Weg nach vorne aufzeigt, um diesen Fall endlich in einer fairen und gerechten Weise zu klären.“

Der Richter Mark V. Holmes entschied weiter, dass die Nachlassverwaltung zu keiner Strafzahlung verpflichtet werden dürfe. In seinem Bericht ist nachzulesen, wie der vom Finanzgericht ermittelte Wert von 111 Millionen Dollar begründet ist.

Die Experten vom Gericht haben Michael Jacksons „likeness and image“ auf 4.15 Millionen festgelegt, den Anteil an Sony/ATV nach Berücksichtigung seiner Schulden mit Null, und den Wert von Michaels Songkatalog Mijac auf 107 Millionen US-Dollar.

Das 271-seitige Urteil hier als PDF:

UNITED STATES TAX COURT – Docket No. 17152-13. Filed May 3, 2021

„Wir müssen nach dem Wert von jedem von Jacksons Vermögenswerten suchen,“ erklärt Richter Mark V. Holmes. „Der Wert, den wir ihnen an dem Tag beimessen, an dem er starb, ist wie wir anerkennen, viel geringer als ihr Wert viel später unter der Verwaltung des Nachlasses.“

„Er hat sich tief verschuldet, um sein Leben so zu erhalten, wie es war. Diese Schulden wuchsen; die Zinsen darauf stiegen; der Bankrott war ein absehbares Ergebnis. Diese Schwierigkeiten beeinflussen unsere Tatsachenfeststellung,“ schreibt Holmes. Ebenso wurden „vorhersehbare Möglichkeiten“, Michael Jacksons geistige Eigentum und Nachlass zu vermarkten, mit einbezogen.

Richter Holmes erwähnt auch die schwerwiegenden Auswirkungen der Missbrauchsvorwürfe 1993 und trotz Freispruch im Prozess 2005. So war es für Michael Jackson nicht mehr möglich, lukrative Sponsorverträge oder Merchandisingdeals abzuschliessen, obwohl sich seine Konzerte und Alben weiterhin gut verkauft haben.

„Der Fakt, dass er keinen Penny von seinem Bild und Name im 2006, 2007, oder 2008, verdiente, zeigt die Auswirkung, die diese Anschuldigungen hatten, und weiterhin hatten bis zu seinem Tod.“

Was die Zukunft anbelangt, verweist Holmes darauf, dass die Erben – Michaels Mutter, seine Kinder und Charity-Organisationen – nicht auf ewig Millionen verdienen werden:

„So wie das Grab Jacksons Ruhm verschlingen wird, wird die Zeit das Einkommen des Nachlasses auffressen. [Die Nachlassverwaltung] hat das, was sein wertvollster Vermögenswert wurde, vor dem Prozess wiederbelebt und dann an Sony verkauft. Der Wert dessen, was übrig geblieben ist, egal wie gut es verwaltet wird, wird nun schwinden, wenn Jacksons Urheberrechte auslaufen und sein Abbild zuerst in die Bedeutungslosigkeit und dann in den öffentlichen Besitz schlurfen.“

Quelle: jackson.ch, news.bloomberglaw.com, latimes.com, wallstreetjournal.com, latimes.com

 

5 Kommentare zu “Richterspruch im Steuerstreit: IRS vs. MJ Estate

  1. ueli Post-Autor

    Danke für den Spiegel-Link, der Artikel schildert den Fall gut. Wobei die Rede von fast 500 Millionen Dollar schulden im Juni 2009 ist. John Branca sagte 2017 im Zuge dieses Prozesses aus, Michael sei damals mit ca. 400 Millionen verschuldet gewesen.

  2. Dani

    Tja, eben typisch Fake News der Medien Ueli! Wenn es um Michael Jackson geht, ist genaue Recherche ja nicht so wichtig. Wahrscheinlich wurden wieder einmal die angeblichen „35 Millionen“ Schweigegeld an angeblich „17 Opfer“ dazu addiert. Also sind es für Journalisten eben fast 500 Millionen. Wahrscheinlich ärgert es viele dass er nicht mehr Schulden gehabt hat, und haben die Summe eben einfach erhöht, damit es sich besser anhört für ihre Leser. Das einzige woran ich mittlerweile denke bei so einem Bericht, ist die Tatsache, das Michael Jackson systematisch vernichtet wurde durch Rufmord. Man will nun entgültig zerstören was noch übrig geblieben ist. Robson und sein Verhalten sind der beste Beweis dafür. Zuerst wollte er die Cirque du Soleil Show „One“ um jeden Preis machen, um Michael Jackson zu ehren. Als er den großen Job nicht bekam den er haben wollte, weil er nicht geeignet war dafür, beginnt er nur Monate später mit der systematischen Zerstörung seiner Legende, und erinnert sich ganz plötzlich daran, das jemand den er sogar vor Gericht unter Eid unschuldig nannte, der schlimmste Mensch überhaupt gewesen sei.
    Es wäre wirklich Wahnsinn gewesen wenn sein Estate unter diesen ganzen Bedingungen nach seinem Tod, am Ende eine so hohe Nachzahlung an Steuern leisten müssen hätte. Somit haben diese Vorwürfe mit dazu beigetragen eine Zahlung an die IRS von über 700 Millionen Dollar zu vermeiden. Ein großer Sieg für seine Kinder. Dennoch war es leider wegen der Schulden eine Notwendigkeit vom Estate den Sony Katalog zu verkaufen. Man muss auch bedenken wie viel Geld er für Wohltätigkeit gespendet hat, trotz schwindender Einnahmen durch Angriff seines Namens. Bis die Urheberrechte auslaufen vergeht noch über ein halbes Jahrhundert, in dieser Zeit wird man hoffentlich auch sein Abbild mit anderen Augen betrachten. Eigentlich eine dumme Begründung des Richters. Seine Erben werden natürlich nicht ewig daran verdienen. Wird bei anderen Erben von Künstlern nicht anders sein nach 70 Jahren. Vielleicht wird der Trubel um die Marke Michael Jackson nun weniger werden, und Typen wie Robson und Safechuck begreifen endlich dass es vom Estate nichts zu holen gibt. Obwohl sie es noch immer nicht glauben wollen. Lol.

  3. Fabian S.

    Nein!!! Der Sony-ATV-Katalgog war der Genickbruch! Man sieht jetzt plötzlich, dass es nicht notwendig war zu verkaufen. Damals war ja die Ausrede der Branca -Subjekte, dass der Verkauf getätigt werden muss um dieselbe Summe der Steuerschuilden zu tilgen.. Eine Riesenverarsche das ganze!

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