Wir haben hier über die letzten Monate und Jahre bereits mehrfach über die verschiedenen Probleme von Dr. Arnold Klein, Michael Jacksons langjährigem Dermatologen, berichtet. Und die Schwierigkeiten finden kein Ende. Im Mai dieses Jahres wurde er durch die kalifornische Ärztekammer angewiesen, sich einer psychischen und körperlichen Untersuchung zu unterziehen. Am 19. Juli hat er dieser Anweisung noch immer nicht Folge geleistet. Aufgrund dessen qualifiziert er sich gemäss Anordnung der Vorsteherin der Ärztekammer, Linda Whitney, für eine Disziplinarstrafe, die bis zum Entzug der ärztlichen Approbation führen könnte.
Die Untersuchungen durch die kalifornische Ärztekammer begannen im Februar 2010, nachdem bei der Kammer eine anonyme Beschwerde gegen Dr. Klein eingereicht worden war, die besagte, dass dessen Betreuung und Behandlung zweier (nicht identifizierter) Patienten „unter dem Standard und unangemessen“ waren. Im Mai 2012 kam die Ärztekammer zum Schluss, dass berechtigte Gründe zur Annahme vorliegen, dass Dr. Klein nicht (mehr) fähig sei, seinen ärztlichen Beruf mit angemessener Fähigkeit und Sicherheit auszuüben. Aufgrund dessen wurde er angewiesen, sich bis zum 8. Juni ärztlich untersuchen zu lassen.
Als Dr. Klein von der Ärztekammer für die ärztliche Untersuchung aufgefordert worden war, reichte er bei der Ärztekammer Beschwerde ein und verlangte Einsicht in die zugrunde liegenden Dokumente, um Genaueres zur Ursache dieser Untersuchung zu erfahren. Siehe hier für mehr Einzelheiten zur Klageschrift, die Dr. Klein am 10. Juli beim Obersten Gericht in Sacramento eingereicht hatte. Dr. Klein sei bereit, der Anordnung der Ärztekammer Folge zu leisten, so die Klageschrift, sofern er vorher die Gelegenheit hat, sich zu versichern, dass sie rechtmässig und mit gutem Grund bzw. auf einer sachbezogenen Beweisgrundlage erfolgt ist. Und dies sei bis anhin nicht geschehen. Was den momentanen Gesundheitszustand seines Klienten anbelangt, so hat dessen Anwalt, Joel Douglas, eine Aussage verweigert mit der Begründung, dass dies „privat“ sei.
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