Mit der Veröffentlichung vom „Michael“-Album im Jahr 2010 seien die Fans hinters Licht geführt worden, so die Sammelklage gegen Sony Music Entertainment, das MJ Estate, Eddie Cascio und James Porte. Auf den angeblich 2007 in Cascios Home-Studio aufgenommenen Songs „Monster“, „Keep Your Head Up“ und „Breaking News“ sei nicht Michael Jackson zu hören. Ein Richter hat nun einen Ablehnungs-Antrag der Klage verwehrt.
Kurz vor Veröffentlichung vom „Michael“-Album, nachdem ein erster Song „Breaking News“ im Internet offiziell vorab gehört werden konnte – ging die Kontroverse los. Fans wie auch mehrere Jackson-Familienmitglieder bezweifelten, dass darauf wirklich Michael Jackson zu hören sei. Zweifel kamen auch bei den Songs „Keep Your Head Up“ und „Monster“ auf.
Im Jahr 2014 hat MJ-Fan Vera Serova eine Sammelklage eingereicht, die Konsumenten seien betrogen worden. Der Richter Ann I. Jones vom kalifornsichen Kammergericht hat jetzt einen Antrag von Sony Music abgelehnt. Der Konzern forderte, die Vorwürfe, den Konsumentenschutz verletzt zu haben, von der Klage auszuklammern.
Die Klage kann in diesem aktuellen Bericht als PDF angesehen werden:
Sony Music Tricked Michael Jackson Fans Into Buying Fake CDs
Sämtliche öffentlich zugängliche Dokumente des Verfahrens, können hier fortlaufend eingesehen werden: www.themjcast.com/casciocase/
Hier hatten wir Auszüge von der Reaktion des MJ Estates auf die Klage publiziert:
„Mindestens sieben von zehn Songs singt MJ“