Ein Album, auf dem Michael Jackson mindestens sieben der zehn Songs singe, dürften sie als „Michael Jackson Album“ bezeichnen, steht in einem Gerichtsdokument vom MJ Estate. Ihre Anwälte argumentieren darin, weshalb die Klage eines Fans abgewiesen werden sollte. Zur Klage kam es, da im Jahr 2010 wahrscheinlich vorgegaukelt wurde, Michael Jackson singe die Lead-Stimme auf „Breaking News“, „Keep your Head up“ und „Monster“.
In Bezug auf die geltende freie Meinungsäusserung , dürfte die Nachlassverwaltung nicht für ihre Statements bezüglich der Authentizität von Michael Jacksons Stimme auf dem posthumen „Michael“-Album haftbar gemacht werden. Dies, da sie „unkommerzielle Stellungsnahmen“ abgegeben hätten. So das Dokument vom MJ Estate, das sie am 3. Februar unterschieben vor Gericht eingereicht haben. (Ohne Gewähr, ob wir vorhin die korrekten Begriffe wählten. Wir bitten, die originalen Dokumente zu sichten). Auf dem Dokument steht die Unterschrift von Howard Weitzman und Zia F. Modabber, die John Branca als Co-Nachlassverwalter vom Estate of Michael J. Jackson, Sony Music Entertainment und MJJ Productions Inc., als Anwälte vertreten. Einige Auszüge:
„Weder die Nachlassverwaltung noch Sony Music behaupteten, Jackson performt Lead-Vocals gegenüber der Presse“, steht als Überschrift auf Seite 13. „Keiner sagte, dass Jackson die Cascio Tracks performte.“ Hingegen richtig sei, dass Sony und das Estate sagten, dass sie eine Untersuchung durchgeführt hätten und deshalb überzeugt von ihrer Meinung seien, dass Jackson auf den Songs singt.
In Bezug auf eine Videoankündigung für das Michael Album von 2010, sei damit das „Michael“-Album „als Ganzes“ gemeint gewesen: „Das Video erwähnt die Cascio Tracks nicht, oder identifiziert nicht einmal einen der anderen Songs auf dem Album. Auch gibt es nicht an, wieviele Songs das Album enthält, oder wie viele dieser Songs eine Gesangs-Performance von Jackson enthalten. Das einzige, was das Video vermittelt, ist, dass ’Michael’ ein neues Album ’von’ Michael Jackson war. Das war richtig.“
„Es ist unbestreitbar, dass mindestens sieben von den zehn Songs auf dem Album von Michael Jackson performte Vocal-Tracks enthalten.“ Und weiter: „Dementsprechend ist nichts falsch oder irreführend bezüglich einem Statement, das ’Michael’ als ein Michael Jackson Album bezeichnet.“
Hier kann das Dokument als PDF gelesen werden: Cascio Case, 4. PDF
Dieser Link sollte in die Favoriten aufgenommen werden, wer das Verfahren mitverfolgen möchte:
Serova vs. Sony/Branca/Cascio/Porte/MJJ Productions/Angelikson
Der auf Gerichtsfälle spezialisierte Journalist und Michael Jackson-Kenner Chales Thomson aus England kommentiert das Verfahren in einem Podcast auf themjcast.com.
Verstehe bis heute nicht warum damals Fake-Tracks benutzt wurden, wenn es doch so viele unveröffentlichte Songs gibt..