Michael Jackson Nachlass & Sony regeln Rechtsstreit um gefälschte Vocals

11. August 2022

Einen Monat nachdem Sony die „Cascio-Songs“ mit angeblich gefälschten Vocals („Monster“, „Breaking News“, „Keep Your Head Up“) von allen Plattformen entfernt hatte, haben der Nachlass und Sony auch den Rechtsstreit beendet. Die Einigung kam zustande, als beide Seiten auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Kalifornien warteten, der im Mai Argumente zu dem Fall hörte.

In dem jahrelangen Rechtsstreit (der 2014 von MJ-Fan Vera Serova eingeleitet wurde) wurde dem Estate und Sony vorgeworfen, durch die Veröffentlichung eines Albums mit Liedern, die angeblich von einem Imitator gesungen wurden, gegen das Gesetz über falsche Werbung verstoßen zu haben. Sony und der Nachlass haben argumentiert, dass ihre Entscheidung, diese Songs Jackson zuzuordnen, geschützte Meinungsäußerung und keine falsche Kennzeichnung eines Produkts war. Der damalige Generalstaatsanwalt Xavier Beccera konterte diese Behauptungen mit: „Nach den kalifornischen Verbraucherschutzgesetzen haben Käufer ein Recht darauf, genau über den Inhalt und die Echtheit der Produkte, die sie kaufen, informiert zu werden – unabhängig davon, ob sie mit einem Unterhaltungsmedium in Verbindung stehen oder nicht und unabhängig davon, ob sie in irgendeiner Weise mit einer öffentlichen Person oder einer Kontroverse von öffentlichem Interesse verbunden sind oder nicht.“
„Unabhängig davon, wie der Oberste Gerichtshof entscheiden wird, haben die Prozessparteien einvernehmlich beschlossen, den Rechtsstreit zu beenden, der möglicherweise weitere Berufungen und ein langwieriges Gerichtsverfahren beinhaltet hätte“, sagten Sony und der Nachlass in einer gemeinsamen Erklärung gegenüber Billboard und fügten hinzu, dass „die Entfernung der Songs der einfachste und beste Weg sei, die mit diesen Titeln verbundene Diskussion ein für alle Mal zu beenden.“
Beide Seiten machten keine Angaben zu den Bedingungen der Vereinbarung und es ist unklar, ob der Oberste Gerichtshof von Kalifornien über den Fall Serova gegen Sony und den Nachlass noch entscheiden wird.

Quelle: jackson.ch; billboard.com; theguardian.com